Es gelten grundsätzlich die übergeordneten Richtlinien vom BAG oder der Kantone und Gemeinden. Entsprechend muss immer in Betracht gezogen werden, ob Trainings im jeweiligen Kanton erlaubt sind und ob die Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Schutzkonzepte der Anlagebetreiber sind ebenfalls einzuhalten.
Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
3. Covid-Zertifikat
Der Organisator kann wählen, ob er das Training mit ,,2G+,, oder ,,2G mit Maske,, durchführen will und ist für die Überprüfung und korrekte Umsetzung verantwortlich. Die nachstehenden Regeln gelten:
,,2G+,, für alle ab 16 Jahren
-Gültiges Covid-Zertifikat (2G: Geimpft oder Genesen)
-Zusätzliche negatives Testresultat (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Personen derer vollständige Impfung, Auffrischungsimpfung oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen
- Keine Maskenpflicht während der sportlichen Aktivität
,,2G mit Maske,, für alle ab 16 Jahren
- Gültiges Covid-Zertifikat (2G: Geimpft oder Genesen)
- Maskenpflicht während der sportlichen Aktivität
Ausnahme für nationale Nachwuchsgefässe (NNV, NTZ) und semiprofessionelle Teams (NLA- und NLB-Teams)
- Gültiges Covid-Zertifikat (3G: Geimpft oder Genesen oder negativ getestet)
- Keine Maskenpflicht während der sportlichen Aktivität
4. Maskenpflicht und Abstand halten
In öffentlichen zugänglichen Innenräumen ausserhalb der sportlichen Aktivitäten gilt das Schutzkonzept des Anlagebetreibers.
5. Bedingung Corona-Beauftragte oder Corona-Beauftragter des Vereins
Jede Organisation, welche einen Trainingsbetrieb führt, muss eine Corona-Beauftrage oder einen Corona-Beauftragten bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Claudia Ettlin. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an sie wenden (T +41 76 470 15 09 oder vbcdietwil@gmx.ch).
Aettenschwil, 20.Dezember 2021 Vorstand VBC Dietwil